AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der PWFT GmbH

Stand Januar 2024

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle zwischen der PWFT GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn M.Eng. Marius Nahler, Am Kuckhofer Feld 7C, 41470 Neuss (im Folgenden: PWFT) und ihrem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: Besteller) geschlossenen Verträge.
    2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch PWFT. Dies gilt auch dann, wenn PWFT Leistungen vorbehaltlos ausführt.
    3. Für den Fall einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  2. Mitwirkungspflichten des Bestellers, Auftragsdurchführung
    1. Der Besteller wird PWFT in jedem Stadium der Leistungserbringung auch ohne besondere Aufforderung alle erforderlichen Informationen und Unterlagen übermitteln und über alle Umstände in Kenntnis setzen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen von Bedeutung sein könnten.
    2. PWFT führt die Leistungen nach besten Kräften und unter Einhaltung der allgemeinen Regeln nach dem aktuellen Stand der Technik durch. Zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen darf PWFT Dritte einschalten, z.B. Erfüllungsgehilfen, Subunternehmen und Vertreter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
    3. Teillieferungen durch PWFT sind möglich, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
  3. Abnahme, Mängelrügen
    1. Hat PWFT die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht, werden diese dem Besteller zur Überprüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreich durchgeführter Überprüfung hat der Besteller unverzüglich die Abnahme zu erklären oder PWFT festgestellte Mängel mitzuteilen (wesentliche Verpflichtung).
    2. Stellt der Besteller wesentliche Mängel fest, setzt er PWFT eine angemessene Frist, die Mängel zu beseitigen. Nach deren Beseitigung stellt PWFT die Leistung erneut zu Überprüfung und Abnahme zur Verfügung. Während der Überprüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten insbesondere Fehler, die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit der Leistung haben. Hierzu gehören auch Konstruktions- und Formänderungen, die für den Besteller zumutbar sind und Funktion und Aussehen der Leistung nicht grundsätzlich verändern.
    3. Erklärt der Besteller nicht unverzüglich die Abnahme, kann PWFT ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller nicht innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung schriftlich spezifiziert.
  4. Einräumung von Rechten, Eigentumsvorbehalt, Quellmaterial
    1. Die Leistungen von PWFT dürfen erst nach Zahlung der gesamten Vergütung und nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Die Rechtseinräumung erfolgt auch dann aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung, wenn PWFT aus anderen Vertragsbeziehungen Forderungen gegenüber dem Besteller zustehen. Als vereinbarter Zweck gilt nur der zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss erkennbar gemachte Zweck. Jede weitergehende oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von PWFT und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungsentgelts gestattet. Der Besteller erteilt auf Verlangen Auskunft über Art und Umfang der Nutzung.
    2. Die Leistungen von PWFT dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung als Ganzes oder in Teilen, im Original oder bei einer gestatteten Vervielfältigung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung bearbeitet oder umgestaltet werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung an Dritte abgetreten oder unterlizenziert werden.
    3. Bei Verkäufen behält sich PWFT das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Erlöschen sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für bedingt und künftig entstehende Forderungen von PWFT aus der gesamten Geschäftsbeziehung.
    4. Die Übergabe von Dateien, die PWFT zur Erbringung der Leistung erstellt hat, als Ganzes oder in Teilen erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Das Eigentum am Material (z. B. Datenträger, digitale Vorlagen und Dateien – unabhängig von der jeweils benutzten Software –, Entwürfe, Muster, Fotos, Versuchs- und Entwicklungsberichte, Zeichnungen, Beschreibungen) liegt uneingeschränkt bei PWFT. Das Material darf ohne Zustimmung von PWFT weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch in anderer Art und Weise Dritten zugänglich gemacht werden.
  5. Namens- und Referenznennung, Vertraulichkeit
    1. PWFT kann eine angemessene Namensnennung verlangen, bei einer Website z. B. im Impressum mit Logo von PWFT und aktivem Link auf www.PWFT.de. PWFT darf den Besteller auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden namentlich nennen. PWFT darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen. Ziffer 5.1 gilt nicht, wenn der Besteller ein nachvollziehbares entgegenstehendes Interesse geltend macht.
    2. Der Besteller wird alle im Zusammenhang mit den Leistungen von PWFT mitgeteilten oder übersandten Informationen wie z. B. Zeichnungen, Lehren, Muster, Skizzen, Entwürfe, Vorlagen, Konzepte, Ideen, streng vertraulich behandeln. Er trifft alle Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Der Besteller verpflichtet sich, die Informationen oder wesentliche Teile daraus nicht ohne Zustimmung von PWFT umzusetzen, zu reproduzieren oder in anderer Weise selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.
  6. Freigabe, Haftung
    1. Die Freigabe der Veröffentlichung oder Vervielfältigung obliegt dem Besteller. Er verpflichtet sich, die Leistung vorher umfassend auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Mit der Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Leistung übernimmt der Besteller die Verantwortung.
    2. Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm beizubringenden Unterlagen, insbesondere für Zeichnungen Lehren, Muster. Beauftragt der Besteller PWFT mit der Nutzung bzw. Bearbeitung vorbestehender Werke Dritter, sichert er den Erwerb aller erforderlichen Nutzungsrechte zu. Der Besteller steht dafür ein, dass der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten durch PWFT keine Rechte Dritter oder vertraglichen Beziehungen zu Dritten entgegenstehen und keine gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheber-, Design-, Marken- und Kennzeichen- sowie Wettbewerbsrechts, verletzt werden. PWFT haftet nicht für patentrechtliche Schutz- bzw. Eintragungsfähigkeit.
    3. PWFT haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet PWFT für sich und Erfüllungsgehilfen nur für solche Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
    4. Eine eventuelle Haftung von PWFT für das Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
    5. Der Besteller wird PWFT keine (Original-) Daten oder Programme übersenden, sondern stets eine Kopie davon. Der Besteller wird den Verlust von Daten und Programmen unverzüglich gegenüber PWFT mitteilen. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet PWFT nur im Rahmen der Ziffern 6.3 und 6.4 und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Bestellers, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
    6. Verstößt der Besteller gegen die Bestimmungen dieser Ziffer, stellt er PWFT von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die Kosten. Hiervon erfasst sind auch die notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung und -verfolgung.
  7. Datenschutz
    1. Für die Leistungen von PWFT sind Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erforderlich. Diese sind durch den Besteller bei Vertragsabschluss korrekt zu übermitteln. Die Daten werden vertraulich entsprechend dem Datenschutzrecht behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
    2. Zu den Daten gemäß Ziffer 7.1 gehören Name und Anschrift des Bestellers, Art der Leistungen etc. Weitere Daten können freiwillig angegeben werden. Der Besteller ist berechtigt, der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu widersprechen.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt deutsches Recht.
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
    3. Gegen Ansprüche von PWFT kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Besteller steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
    4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich entspricht.

AGB (2017) der PWFT GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn M.Eng. Marius Nahler, Am Kuckhofer Feld 7C, 41470 Neuss, Phone +49 2137-9385315, Registergericht: AG Neuss, Registernummer: HRB 20807.

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